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| Schwuler Flugbegleiter bleibt vorerst am Boden |
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| Geschrieben von: Daniel Frey |
| Samstag, 06. Dezember 2008 um 11:34 |
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Die Lufthansa besteht auf der fristlosen Kündigung eines Flugbegleiters, der im September unter dem Vorwurf "Sex mit Minderjährigen" in seinem Zimmer im Crewhotel in Tokyo verhaftet wurde, als er sich dort mit seinem 17-jährigen Lebensgefährten traf. Besten Dank an Thomas Kolb von maenner-unterwegs.de für die nachfolgenden Informationen ...
Das Luftfahrtunternehmen argumentierte, Toshi hätte wissen müssen, dass Sex mit einem 17-Jährigen in Japan strafbar sei. Die Airline stützte sich dabei auf den Brief eines Denunzianten, der längere Zeit vor der Verhaftung bereits bei seinem Arbeitgeber wegen dessen Beziehung zu dem jungen Mann angeschwärzt hatte. Darin habe der Denunziant auf die Strafbarkeit hingewiesen. Die Anwältin des Luftfahrtunternehmens musste den Beweis für diese Aussage aber schuldig bleiben, denn den Brief habe man dummerweise nicht aufbewahrt. Toshis Anwalt hingegen stellte in Abrede, dass der Denunziantenbrief einen Hinweis darauf enthalten habe, dass Toshis Beziehung strafbar sein könne. Toshi habe nicht wissen können, dass er etwas Verbotenes tue, zumal er auf Grundlage einer regionalen Bestimmung der Provinz Tokyo verhaftet worden sei. Weder die Lufthansa-Anwältin noch Toshis Anwalt konnten mit Sicherheit sagen, ob Toshi eine Straftat oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen hatte. Dass Toshis Verhalten in Deutschland völlig legal gewesen wäre, dem mochte auch die Lufthansa nicht widersprechen. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei der Airline nicht zuzumuten, denn das Vertrauensverhältnis sei zerstört. Toshi habe der Firma wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Japan sei für Lufthansa ein wichtiger Markt, da könne man keine Negativschlagzeilen in der Presse brauchen, wie sie die Verhaftung in Tokyo nach sich gezogen habe. "Wir fliegen ja auch Schulklassen", erklärte die Anwältin. Mit schallendem Hohngelächter und Kopfschütteln wurde diese Gleichsetzung eines schwulen Flugbegleiters, der mit einen sehr jungen Lebensgefährten hat, und einem potentiellen Kinderschänder vom Publikum im Saal quittiert. Dennoch wies Lufthansa die Diskriminierung von Schwulen von sich, den Toshis Anwalt vor Gericht aufrecht erhielt. Auch die empörte Personalvertretung der Flugbegleiter hatte in ihrem Mitteilungsblatt bereits im Oktober festgestellt, der Konzern sei mit heterosexuellen Mitarbeitern in ähnlichen Fällen viel nachsichtiger umgegangen und diese seien nach wie vor bei Lufhansa beschäftigt. Die Personalvertretung geht von einem "Rauswurf ohne Verschulden" aus. Nicht erörtert wurde die Frage, ob der anonyme Denunziant, der ja offenbar ebenfalls bei Lufthansa arbeitet, möglicherweise der Polizei den Tipp gegeben hatte und somit die Verhaftung samt der gesamten Negativpresse für Lufthansa ausgelöst hatte. Lufthansa gab vor Gericht zu erkennen, dass eine Abfindung für Toshi denkbar sei. Dieser lehnte aber ab und besteht auf der Rücknahme der Kündigung. Ob es dazu kommt, ist fraglich. Der Richters gab den Parteien den Hinweis auf ein höchstrichterliches auf den Weg, in dem festgestellt wurde, ein Arbeitnehmer habe unter Umständen auch im Privaten Rücksicht auf die Belange seines Arbeitgebers zu nehmen. Ob dies so weit gehen darf, dass man sich seinen Lebenspartner nach den Interessen des Arbeitgebers aussuchen muss, wird sich am 19. März zeigen. Dann sehen sich die Kontrahenten erneut vor dem Frankfurter Arbeitsgericht, sollten sie sich nicht vorher einigen. >Lufthansa feuert schwulen Flugbegleiter |
| Aktualisiert ( Montag, 22. Dezember 2008 um 22:21 ) |
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